Mit unseren einfachen Tipps können Sie schnell und einfach Adressen Ihrer Interessenten einsammeln und diese anschließend direkt mit ansprechenden Newslettern immer wieder auf sich aufmerksam machen.
Fakt ist: Viele (potenzielle) Kunden kommen an Ihren Messestand oder POS, sind durchaus interessiert, aber Sie sind vielleicht gerade beschäftigt oder es ist kein Mitarbeiter verfügbar. Wenn jetzt kein Infomaterial zur Verfügung steht, ist dieser Kontakt verloren.
Auch wenn ein Kontakt stattfindet, vergisst der Kunde Sie schnell. Lassen Sie dies nicht zu. Schaffen Sie Touchpoints. Halten Sie den Kontakt zum Kunden aufrecht und reaktivieren Sie alte Kunden regelmäßig.
Wenn Sie diese Methoden korrekt umsetzen und unsere wichtigen Hinweise am Ende des Beitrags beachten, haben Sie den großen Vorteil, dass Sie Ihre Adressen gemäß der deutschen Rechtsprechung und unserer Anti-Spam-Richtlinien generiert haben.
Methode 1 - Die Liste
Eine einfache Liste mit 3 Spalten ist eine schnelle und einfache Methode, um die Daten von neuen Newsletter-Empfängern zu erhalten: E-Mail-Adresse, Datum, Unterschrift - mehr benötigen Sie nicht. Bitte bedenken Sie aber, dass einige Empfänger diesen Weg nicht wählen werden, da Ihre Adresse so für andere Personen beim Eintragen sichtbar ist. Dies ist trotzdem eine sehr beliebte Methode bei Seminaren, Kursen, Events und Meetings.*
Dieses Beispiel können Sie am Ende des Beitrags als Word Datei herunterladen und für Ihre Zwecke anpassen (Logos, Farben, etc.). Der wichtige Hinweistext ist bereits enthalten und muss nur noch mit Ihren Daten befüllt werden.
Methode 2 - Das Formular
Ein Formular pro Empfänger, in welches er sich mit seinen Daten einträgt und seine Zustimmung per Unterschrift erteilt. Postkartengröße mit Feldern für E-Mail-Adresse und ggf. andere Daten und Unterschrift reicht hier mit den entsprechend ersichtlichen Hinweisen vollkommen aus.*
Im Gegensatz zur 1. Methode sind hier die Daten nicht für andere Empfänger einsehbar und wird vorzugsweise bei Messen und auch im POS angewendet.
Tipp:
Hier kann übrigens auch die Visitenkarte mit dem Formular verbunden werden (z. B. per Schnellhefter). Zusammen mit einer Unterschrift ist dies ebenfalls eine gültige Einverständniserklärung. Lediglich der Erhalt von Visitenkarten stellt keine rechtliche Einwilligung dar.
Methode 3 - Das Gewinnspiel
Da der Empfänger seine Daten hinterlegen muss, ist dies eine gute Methode, um gleichzeitig Daten für einen Newsletter zu generieren. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Teilnahme am Gewinnspiel nicht an die Zustimmung für den Newsletter gekoppelt sein darf, d. h. für die Teilnahme am Gewinnspiel darf ein Newsletterabo keine Voraussetzung sein. Die Zustimmung für den Newsletter muss separat und freiwillig per Checkbox eingeholt werden.*
Methode 4 - Digital über ein Tablet (iPad) oder einen Computer
Montieren Sie ein Tablet oder einen Computer an Ihrem Stand und lassen Sie einen Mitarbeiter oder eine Hostess die Daten erfassen. Auch an der Kasse oder der Tür Ihres POS können solche Geräte ideal platziert werden.
Auf einer angezeigten Oberfläche werden die erforderlichen Daten eingetragen. Der Empfänger erhält einen Link per Mail, der bestätigt werden muss. Hierfür ist allerdings eine Internetverbindung erforderlich.
Hierfür bieten wir direkt das passende Tool: Nutzen Sie einfach unsere Formulare. Dieses können Sie auch direkt auf Ihrer Website einbinden. Der rechtsgültige Double-Opt-in Prozess ist hier bereits Bestandteil des Systems.
Wichtige Hinweise
Hinweis auf die Widerrufsmöglichkeit
Eines haben alle der folgenden Methoden gemeinsam:
Es muss ein Hinweis auf Art, Umfang und Zweck der Verwendung der Daten vorhanden sein, so wie ein Hinweis auf die Widerrufsmöglichkeit.
Ein Hinweis könnte z.B. so aussehen: Ich erkläre mich damit einverstanden, dass die XXX GmbH mir regelmäßig Informationen zu Neuigkeiten und Produktangeboten per E-Mail zusendet. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der XXX GmbH per Mail an XXX@XXX widerrufen.
Offline-Formulare
Zusätzlich benötigen alle Offline-Formulare eine entsprechende Unterschrift.
Kommunikationskanäle
Etwaige Kommunikationskanäle wie Telefon, E-Mail oder SMS müssen separat bestätigt und abgefragt werden, sofern Sie diese anbieten.
Aufbewahrung
Nachweise müssen unbedingt aufbewahrt werden.
Änderung gesetzliche Vorgaben
Sollten sich die gesetzlichen Vorgaben ändern, stehen Sie in der Pflicht, Ihre Prozesse zukünftig anzupassen.
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