Unsere Richtlinien zur Nutzung eigener Empfängerlisten

Die Regeln für den Versand von E-Mails sind sehr einfach. Grundsätzlich dürfen Sie E-Mails mit unserem System ausschließlich an Empfänger versenden, die ihre Einwilligung hierzu explizit erteilt haben (z. B. Double-Opt-In) oder eine aktive Geschäftsbeziehung besteht und bei der Datenerhebung auf die Nutzung und Widerrufsmöglichkeit hingewiesen wurde.

Wir empfehlen Ihnen die Erhebung von Nutzerdaten über das Double-Opt-In-Verfahren, welches Sie mit unseren Formularen umsetzen können.

Fallen Ihre Empfänger in die Kategorie JA - Versand erlaubt, so dürfen Sie diese über uns anschreiben. Entsprechen Ihre Daten der Kategorie NEIN - Versand nicht gestattet, so dürfen Sie diesen Empfängern keinesfalls eine E-Mails senden.

Bitte beachten Sie, dass beim Import von eigenen Empfängerdaten ggf. eine Verifikation durch CleverReach erforderlich ist.

NEIN - Versand nicht gestattet

Gekaufte E-Mail Adressen

Gekaufte Daten sind innerhalb von unserem System strikt verboten!

Aus dem Internet kopierte E-Mail Adressen

E-Mail Adressen, die im Internet auf Webseiten als Kontaktmöglichkeit oder in öffentlichen Verzeichnissen dargestellt werden, sind nicht gestattet.

Single-Opt-In

Empfänger haben sich über ein Newsletter- oder Kontaktformular angemeldet, haben keine E-Mail-Bestätigung mit Bestätigungslink erhalten und wurden sofort in den E-Mail Verteiler eingetragen. Ein Double-Opt-In Verfahren wurde nicht verwendet.

Mündliche Erhebung

E-Mail Adressen, die mündlich z. B. durch Telefongespräche erhoben wurden, sind nicht gestattet. Eine Einwilligung in die Verwendung der E-Mail-Adresse muss schriftlich oder digital bestätigt werden. Eine solche Bestätigung ist bei nicht schriftlich oder digital eingeholten Einwilligungserklärungen nach § 28 Abs. 3a BDSG die Voraussetzung einer wirksamen Einwilligung.

B2B-Adressen: Versand ohne Erlaubnis

Ein weit verbreiteter Irrtum ist die Annahme, dass im B2B-Umfeld für die Zusendung von E-Mails kein Werbeeinverständnis erforderlich sein muss. Tatsächlich besagt die Rechtsprechung, dass auch E-Mails an Gewerbetreibende der vorherigen Zustimmung bedarf.

Daten von einer dritten Partei

Daten, die von einer dritten Partei erhoben wurden, sind nicht gestattet. Die dritte Partei hat durch die Erhebung die Erlaubnis, diese Personen per E-Mail anzuschreiben - Du jedoch nicht! Hat diese dritte Partei die Daten jedoch in deinem Namen erhoben, dann darfst nur du diese Daten für den Versand von E-Mails in deinem Namen verwenden - jedoch nicht die dritte Partei.

Mitglieder, Vereine & Genossenschaften

Durch eine vertragliche Mitgliedschaft in einem Verein oder einer Genossenschaft dürfen anderen Mitgliedern NICHT einfach per E-Mails angeschrieben werden. Auch hier benötigst du eine explizite Einwilligung der einzelnen Empfänger.

Social- oder Business-Netzwerke

E-Mail Adressen von Personen, die dir ihre Daten über Social- oder Business-Netzwerke wie LinkedIn, Xing, Facebook, etc. freigegeben haben, dürfen nicht verwendet werden. Diese Personen dürfen auch nur über das jeweilige Netzwerk kontaktiert werden. Die Freigabe von Daten ist keine gültige Einwilligung für den Versand von E-Mails über externe Systeme wie unseres.

JA - Versand erlaubt

Double-Opt-In über die eigene Webseite

Alle Empfänger haben sich mit dem sicheren Double-Opt-In Verfahren über die eigene Webseite angemeldet.

Kauf einer Ware oder Dienstleistung

Die Empfänger haben eine Ware oder Dienstleistung erworben und wurden bei der Erhebung der Daten klar und deutlich auf folgenden Satz hingewiesen: Die Verwendung Ihrer Daten für eigene werbliche Zwecke für ähnliche Waren und Dienstleistungen ist nicht ausgeschlossen. Sie können dieser Verwendung jederzeit widersprechen, ohne dass für den Widerspruch andere als Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen. Ein Hinweis in deinen AGB ist NICHT zulässig. In diesem Fall darf aber ausschließlich für produktähnliche Waren oder Dienstleistungen geworben werden.

Kontakt per Visitenkarte

Empfänger die dir beispielsweise eine Visitenkarte überreichten und die Zusendung von E-Mail erwünscht haben. Du benötigst in diesem Fall die Visitenkarte und eine zusätzliche schriftliche Einverständniserklärung als Beweis.

Anmeldung per Offline Formular

Die Empfänger haben offline ein Formular ausgefüllt und der Zusendung von E-Mails explizit zugestimmt. Das Formular muss als Nachweis vorhanden sein.

Co-Registrierung

Die Empfänger haben sich über ein Gewinnspiel angemeldet haben. Sie wurden bei der Anmeldung klar und deutlich mit Anschrift als Sponsor dieses Gewinnspiels genannt und der Teilnehmer wurde auf den Versand von E-Mails hingewiesen. Bei solchen Gewinnspielen dürfen nicht mehr als 10 Sponsoren teilgenommen haben.

So verhindern wir den Missbrauch von CleverReach

  1. Unser Support-Team prüft jeden Kunden-Account einzeln. Jeder unserer Kunden muss seinen Account durch eine Prüfung von uns freischalten lassen. Dazu verlangen wir detaillierte Informationen über die Herkunft seiner E-Mail Listen.

  2. Generell ist es nicht möglich, E-Mail Adressen die als allgemeine Kontaktmöglichkeit gelten, anzuschreiben. Es handelt sich dabei um Adressen wie z. B. sales@..., webmaster@..., abuse@... etc.. Die Verwendung solcher E-Mail Adressen erlauben wir nicht, weil dahinter in der Regel keine Personen stecken, die sich für den Empfang von E-Mails anmelden. Im häufigsten Fall handelt es sich um Adressen von Unternehmen, bei denen der Besitzer der E-Mail Adresse wechseln kann.

  3. Jeder unserer Kunden kann unseren Service nur nutzen, wenn er unseren AGB zustimmt und unsere Antispam-Regeln befolgt. Auf diese Regeln wird der Kunde mehrfach bei der Verwendung unserer Software hingewiesen. Ein Versand kann nur erfolgen, wenn der Kunde unsere Richtlinien durch das Setzen eines Häkchens vor jedem Versand explizit bestätigt.

  4. Für die Erhebung neuer E-Mail Adressen bieten wir unseren Kunden die Nutzung von Anmelde-Formularen an, die sie auf ihrer eigenen Webseite integrieren können. Diese Formulare funktionieren ausschließlich mit dem sicheren Double-Opt-In Verfahren. Unerwünschter Empfang von E-Mails wird somit verhindert. Jede Anmeldung kann durch Informationen über den Opt-In (Quelle, Timestamp) nachgewiesen werden.

  5. Alle Kunde sind verpflichtet, in jeder E-Mail Kampagne einen Link zu integrieren, über den sich Empfänger abmelden können. Zudem muss jeder Kunde durch ein vollständiges Impressum in seiner E-Mail identifizierbar sein. Eine Verschleierung mittels Absenderadresse ist ebenfalls untersagt.

  6. Empfängerlisten werden automatisch von Soft- und Hardbounces bereinigt.

  7. CleverReach ist Mitglied der Certified Senders Alliance und unterliegt somit sehr strengen Auflagen, an die sich auch unsere Kunden halten müssen.