Ist B2B Email Marketing erlaubt? Bzw. was ist denn da aktuell erlaubt?
Wer hat denn eine aktuelle, rechtliche Expertise? Mir werden aktuell Emails für Besucher einer Messe angeboten, die für uns relevant ist? Danke!
Wer hat denn eine aktuelle, rechtliche Expertise? Mir werden aktuell Emails für Besucher einer Messe angeboten, die für uns relevant ist? Danke!
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Kommentare
3 Kommentare
Hey Rob!
Einmal vorab: Wir können natürlich keine Rechtsberatung anbieten. Alle Informationen hier sind deswegen rechtlich nicht aussagekräftig und weder ich noch CleverReach können dafür eine rechtliche Gewähr in irgendeiner Form übernehmen.
Generell dürfen ausschließlich Empfänger angeschrieben werden, die dir / deiner Firma ein eindeutiges und nachweisbares Einverständnis gegeben haben. Besucher einer Messe haben vermutlich eher kein solches Einverständnis gegeben - vielleicht haben diese dritten ein Einverständnis gegeben - wahrscheinlich aber nicht euch.
Gekaufte Adressen sind generell deswegen auch nie in Ordnung. Details gibt es auch noch hier: https://www.cleverreach.com/de-de/antispam/
Mit freundlichen Grüßen
Dennis Welz
Danke Dennis. Aber was ist denn mit dem Thema "berechtigtes Interesse"? Habe im Netz an der ein oder anderen Stelle was gefunden, dass man damit vorher nicht per Optin-In authorisierte Mails begründen dürfte?
Immer gerne!
Vielleicht hilft dir diese Webseite mit Details dazu weiter: https://dsgvo-gesetz.de/themen/e-mail-werbung/
Zitat von der Seite:
Wie gesagt: Keine Rechtsberatung, keine Garantien - Generell bei CleverReach sind nur Daten zulässig, die nach https://www.cleverreach.com/de-de/antispam/ passen.
Ob sich die Gesetzeslage dazu noch verfeinert steht wohl in den Sternen.
Mit freundlichen Grüßen
Dennis Welz
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