Fallbeispiele zur Nutzung eigener Empfängerlisten

Sie sind sich nicht sicher, ob Sie die Empfänger Ihrer Liste per E-Mail anschreiben dürfen? Hier finden Sie einige Fälle, die Ihnen eventuell weiterhelfen.

Fall Feedback
Ich habe Empfängerdaten käuflich bei einem Adresshändler erworben. Gekaufte Adressen sind innerhalb von CleverReach strikt verboten.
Wir sind Aussteller einer Messe. Der Messeveranstalter hat mir die Liste mit den E-Mails der Messebesucher gegeben, weil sie sich für unsere Produkte interessieren. Nein. Sie haben keine explizite Erlaubnis von den Empfängern erhalten. Wenn der Messeveranstalter die Daten korrekt (z. B. per Double-Opt-In Verfahren) erhoben hat, dann darf nur er sie für den Versand von E-Mails verwenden.
Als Aussteller einer Messe haben sich Personen an unserem Stand über ein Double-Opt-In Formular oder schriftlich über ein Formular in Papierform eingetragen. Die Verwendung ist erlaubt. Bedanken Sie sich nach der Messe per E-Mail für den Besuch am Messestand und laden Sie die Personen zu Ihrem regulären Newsletter ein.
Wir sind Mitglied einer Einkaufsgenossenschaft. Durch die Mitgliedschaft dürfen wir anderen Mitgliedern E-Mails mit Informationen über unsere Produkte schicken. Je nach Formulierung des Vertragswerks dürfen Sie rechtlich gesehen die Empfänger ggf. anschreiben. Allerdings ist auch, wenn dies vertraglich festgelegt wurde, das Beschwerderisiko sehr hoch und wir empfehlen, darauf zu verzichten.
Die E-Mail-Adressen stammen von Personen, die uns ihre Daten über Social- oder Business-Netzwerke wie LinkedIn, Xing, Facebook, etc. freigegeben haben. Diese Personen dürfen nur über das jeweilige Netzwerk kontaktiert werden. Die Freigabe von Daten ist keine gültige Einwilligung für den Versand von E-Mails über CleverReach. Ausnahmen sind Personen, die sich selber über ein integriertes Double-Opt-In Formular eingetragen haben.
Ich habe die Liste mit E-Mail-Adressen von einem Partner bekommen. Er hat mir versichert, dass er die Daten ordnungsgemäß per Double-Opt-In erhoben hat. Daten, die von einer dritten Partei erhoben wurden, sind nicht gestattet. Die dritte Partei hat durch die Erhebung die Erlaubnis, den Empfänger per E-Mail anzuschreiben - Sie jedoch nicht! Hat diese dritte Partei die Daten jedoch in Ihrem Namen erhoben, dann dürfen nur Sie diese Daten für den Versand von E-Mails in Ihrem Namen verwenden - jedoch nicht die dritte Partei.
Wir sind eine PR-Agentur und haben eine Liste mit E-Mail-Adressen von Journalisten gekauft. Nun möchten wir Pressemeldungen unserer Kunden an diese Liste senden. Gekaufte Adressen sind innerhalb von CleverReach generell strikt verboten.
Kunden haben ihre Visitenkarte an unserem Messestand hinterlassen. Jetzt möchten wir ihnen unseren Newsletter schicken. Diese Kunden haben Ihnen die Visitenkarte eventuell hinterlassen, um persönlichen Kontakt zu bekommen. Das Hinterlassen einer Visitenkarte ist keine Eintragung in einen Newsletter-Verteiler, außer, Sie haben explizit schriftlich zugestimmt(z. B. Messebericht)
Wir betreiben ein Restaurant und haben Anmeldekarten auf den Tischen platziert. Kunden können sich damit schriftlich für den Newsletter anmelden? OK! Nutzen Sie diese Daten aber nicht erst nach 3 Monaten. Ihre Kunden könnten vergessen haben, dass sie sich dafür angemeldet haben.
Wir sind eine Agentur und sollen E-Mails für unseren Kunden versenden. Unser Kunde hat uns dazu eine Liste mit E-Mail-Adressen bereitgestellt. Wenn Sie sich sicher sind, dass ihr Kunde die Adressen ordnungsgemäß erhoben hat, dann dürfen Sie die Liste über CleverReach verwenden. Wenn Sie sich nicht sicher sind, dann lassen Sie sich genau bestätigen, wie der Kunde die Daten erhoben hat. Spätestens wenn das CleverReach-Team die Daten prüft, müssen Sie diese Informationen angeben.
Ich möchte alle Kunden aus meinem Online-Shop anschreiben.

Haben die Kunden explizit ein Häkchen gesetzt, um den Newsletter zu erhalten? Dann ist es ok.

Alternativ: Sie dürfen Kunden aus Ihrem Online-Shop anschreiben, wenn diese bei der Erhebung der Daten auf folgenden Satz hingewiesen wurden.

"Die Verwendung Ihrer Daten für eigene werbliche Zwecke für ähnliche Waren und Dienstleistungen ist nicht ausgeschlossen. Sie können dieser Verwendung jederzeit widersprechen, ohne dass für den Widerspruch andere als Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen."

Hierbei dürfen Sie allerdings nur für eigene produktähnliche Artikel oder Dienstleistungen werben.

Bitte beachten Sie, dass wir hierfür keinerlei Rechtsgarantie oder Verantwortung in irgendeiner Form übernehmen. 

Ich bin Mitglied in einer Gruppe. Ich möchte eine E-Mail an andere Mitglieder einer Gruppe schicken, weil wir das gleiche Interesse haben. Nein! Die anderen Mitglieder müssen explizit bestätigen, dass sie E-Mails von Ihnen erhalten möchten. Sie dürfen kein Interesse vermuten.
Die E-Mail-Liste haben wir aus unserem CRM exportiert. Alle Daten werden seit Jahren von unserem Sales-Team gepflegt. Sie dürfen die Daten verwenden, wenn eine explizite und nachweisliche Erlaubnis der Empfänger erteilt wurde. Verkäufer sammeln gerne Daten auf Messen, Seminaren oder sonstigen Veranstaltungen. Prüfen Sie daher vorher genau, ob die Personen E-Mails wünschen.
Ich habe Bestandskunden, mit denen ich seit Jahren in Kontakt bin. Darf ich denen meinen Newsletter schicken? Von jedem einzelnen Kunden muss eine explizite Einwilligung vorliegen, die Sie elektronisch oder schriftlich nachweisen können. Nur, weil Sie mal mit jemandem per E-Mail Kontakt hatten oder eine Geschäftsbeziehung mit diesem pflegen, bedeutet das nicht, dass dieser auch Ihren Newsletter haben möchte.
Ich habe ein Online-Gewinnspiel durchgeführt. Darf ich den Teilnehmern nun einen Newsletter schicken? Nicht zwangsläufig. Bei der Aufnahme zum Gewinnspiel darf die Teilnahme nicht zwangsläufig an die Aufnahme in den Newsletter-Verteiler gekoppelt sein. Wenn der Teilnehmer freiwillig bei der Datenerhebung (z. B. durch Setzen eines entsprechenden Hakens) dem Erhalt zustimmt und dies z. B. via Double-Opt-In bestätigt wird, dürfen Sie die Daten natürlich verwenden.